Barrierefreiheitstests · BFSG & EAA

Barrierefreiheit testen – für Registrierung, Login und Zahlung

Seit dem 28. Juni 2025 verlangen der European Accessibility Act (Richtlinie (EU) 2019/882) und das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), dass viele digitale Dienstleistungen für Verbraucher barrierefrei sind – darunter Bankdienstleistungen und der elektronische Geschäftsverkehr. Ich teste Ihre kritischen Nutzerwege nach WCAG 2.1 AA, verankere automatisierte Prüfungen in Ihrer CI und liefere einen Bericht, mit dem Ihr Entwicklungsteam direkt arbeiten kann.

Keine Rechtsberatung. Ob EAA oder BFSG für Ihr Produkt gelten, klärt Ihre Rechtsberatung. Assertwise testet – rechtlich beraten wir nicht.

Das Problem

  • Automatische Scanner finden nur einen Teil der Probleme. Tastaturfallen, unverständliche Fehlermeldungen oder fehlende Screenreader-Ansagen fallen nur bei manuellen Tests auf.
  • Zahlungsoberflächen haben ihre Tücken: Timeouts bei der starken Kundenauthentifizierung, Felder für Einmalcodes, iFrames von Drittanbietern, PDF-Kontoauszüge.
  • Ohne Prüfungen in der CI kann jedes Release die Verbesserungen des letzten Quartals wieder zunichtemachen.

So unterstützt Assertwise

  • Manuelle Tests Ihrer kritischen Nutzerwege mit Tastatur und Screenreadern auf Desktop und Smartphone.
  • Automatisierte Barrierefreiheitsprüfungen (axe-core mit Playwright) in Ihrer CI – neue Verstöße stoppen den Build.
  • Befunde mit WCAG-Erfolgskriterium, Reproduktionsschritten, Schweregrad und Lösungsvorschlag.
  • Retest nach Ihren Korrekturen.

Umfang und Ergebnisse

  • Basis: WCAG 2.1 Konformitätsstufe AA, die Grundlage von EN 301 549 v3.2.1; auf Wunsch zusätzlich die WCAG-2.2-Kriterien aus EN 301 549 v4.1.1 (veröffentlicht September 2026; im Amtsblatt unter dem EAA noch nicht gelistet).
  • Bericht mit Befunden je Nutzerweg und je WCAG-Kriterium.
  • Playwright-Tests für Barrierefreiheit in Ihrem Repository.
  • Retest-Bericht.

Was wir nicht machen

  • Keine Rechtsberatung dazu, ob EAA, BFSG oder andere nationale Gesetze für Sie gelten.
  • Keine Konformitätserklärungen, Zertifikate oder Siegel.
  • Keine Erstellung Ihrer Barrierefreiheitserklärung.
  • Keine Design- oder Frontend-Umsetzung der Korrekturen, sofern nicht gesondert vereinbart.

FAQ

Fallen wir unter das BFSG? Das hängt davon ab, was Sie wem anbieten. Die Pflichten für Dienstleistungen zielen auf Angebote für Verbraucher; reine B2B-Angebote fallen in der Regel nicht darunter. So sind zum Beispiel Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen erbringen, ausgenommen (§ 3 Abs. 3 BFSG). Klären Sie das mit Ihrer Rechtsberatung – ich teste dann, was im Anwendungsbereich liegt.

Nach welchem Standard testen Sie? Nach WCAG 2.1 AA, der Grundlage von EN 301 549 v3.2.1, die die Bundesfachstelle Barrierefreiheit als zentrale technische Referenz nennt. EN 301 549 V3.2.1 basiert auf WCAG 2.1 AA und ist die im Amtsblatt gelistete Fassung – allerdings nur zur Web-Richtlinie (EU) 2016/2102; unter dem EAA ist bislang keine Fassung gelistet. V4.1.1 (September 2026) stellt auf WCAG 2.2 um und ist ebenfalls noch nicht im Amtsblatt gelistet (am Tag der Veröffentlichung erneut prüfen). Auf Wunsch beziehen wir die WCAG-2.2-Kriterien ein.

Reicht ein automatischer Scan? Nein. Er ist eine sinnvolle Untergrenze, aber ob Alternativtexte aussagekräftig, die Fokusreihenfolge logisch und Fehlermeldungen verständlich sind, beurteilt nur ein Mensch.

Beginnen Sie mit Ihrem wichtigsten Nutzerweg

Registrierung, Login oder Zahlung: Wählen Sie einen aus – den schriftlichen Scope erhalten Sie innerhalb von 2 Werktagen.

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